top of page

    Häufig gestellten Fragen

Warum wurde ich von Ihnen kontaktiert?

A: Sie wurden von uns kontaktiert, weil Sie in einer von uns bearbeiteten Nachlassangelegenheit, als Miterbe in Betracht kommen.

 

​Von wem werden Sie beauftragt?

A: Wir arbeiten im Auftrag von Nachlasspflegern, Notaren, Nachlassgerichten und Erben. Unsere Aufgabe ist es, unaufgeklärte Erbfälle zu bearbeiten und fehlende Erben zu ermitteln.

 

Was erwartet mich von jetzt an?

A: Sie erhalten auf Rückfrage Sachstandsberichte hinsichtlich der Erbenermittlung und der weiteren Abwicklung der Angelegenheit. Nachdem die Angelegenheit vollständig geklärt ist, erhalten Sie einen Vermögenszuwachs mit Auszahlung Ihres Erbanteiles.

Wie lange dauert der Abschluss?

A: Das lässt sich nicht pauschalisieren, aber Sie können uns helfen damit es schneller geht.

 

Wie kann ich behilflich sein?

A: Durch Übersendung der unterzeichneten Honorarvereinbarung und Vollmacht sowie durch Ihre Beantwortung der von uns gestellten Fragen helfen Sie mit, einen schnellen Abschluss zu erwirken.

 

Wer verwaltet derzeit das Erbe/Vermögen des Erblassers?

A: Die gerichtlich beauftragten Nachlasspfleger, Banken, Nachlassgerichte etc. verwalten das Erbe, bis wir den Fall vollständig klären können.

 

Wie werden die Leistung Ihres Unternehmens bezahlt?

A: Unser Honorar ist ein Pauschalhonorar, welches nur fällig wird, wenn auch eine Auszahlung, beziehungsweise Übernahme ihres Erbanteiles erfolgt. Wir führen unsere Ermittlungen auf eigenes Risiko durch und vereinbaren daher unser Honorar mit den Erben.

Bei weiteren Fragen kontaktieren sie uns direkt.​

Hier finden Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

bottom of page